Innerhalb dieses Deckungsschutzes leistet der Versicherer Zahlung, Ersatz oder Reparatur bei unvorhersehbarem Verlust oder Beschädigungen des Flugzeuges für versicherte Risiken bis zur Versicherungssumme und unter der Bedingung, dass das schadenauslösende Ereignis, bis kurz nach dem Start, unbekannt war.
Als ergänzende Deckungen sind die Kriegs- und Selbstbeteiligungs-Versicherungen zu erwägen. Letztere auch als Franchise-Versicherung bekannt.
Die wichtigsten Ausschlüsse innerhalb der Luftfahrt-Kaskoversicherung sind:
Es wird ein %-Satz des Flugzeugwertes vereinbart, wobei beim Totalschaden meist keine Selbstbeteiligung angewandt wird.