Eine Bürgschafts-/Kautionsversicherung kann liquiditäts- und kostenschonender sein, als der klassische Abruf über ein Bankinstitut.
Der Deckungs-/Leistungsumfang bestimmt sich aus den vereinbarten Limiten und Bürgschaftsarten. Die Versicherer treten als Bürgende auf, die VersicherungsnehmerInnen sind SchuldnerInnen der zu verbürgenden Leistungen und dessen GläubigerInnen sind gleichzeitig Bürgschaftsbegünstigte.