Umgangssprachlich wird sie als „Arbeits-Rechtsschutz“ bezeichnet. Sie umfasst die finanzielle Absicherung von Rechtsstreitigkeiten in arbeitsrechtlichen Belangen. Dazu zählen zum Beispiel ausbleibende Gehälter, die Auszahlung von geleisteten Überstunden oder Streit über das Arbeitszeugnis. Auch Kosten für Rechtsstreitigkeiten in dienst- und versorgungsrechtlichen Belangen von Beamten werden übernommen.
Es besteht eine dreimonatige Wartezeit.