
Sinnvoll ist eine solche Police in vielen logistischen Bereichen: von den Auftraggebern der Fuhre bis zu den Transporteuren. Die Verkehrshaftungsversicherung ist sogar unter gewissen Umständen vorgeschrieben.
Tatsächlich steht die Transportversicherung als Oberbegriff über drei Unterkategorien, die jeweils für bestimmte Umstände und Zielgruppen gedacht sind.
Warentransportversicherung:
Schützt Waren eines Unternehmens, die es in Eigenregie oder über Logistikdienstleister transportiert.
Verkehrshaftungsversicherung:
Sichert Logistikunternehmen und deren MitarbeiterInnen vor Ersatzansprüchen Dritter bzw. Kunden ab.
Werkverkehrsversicherung:
Übernimmt Schäden, die dem Unternehmen durch eigenen oder gemieteten Transportmitteln entstehen.