Hier wird die Rente lebenslang gezahlt. Auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Zugrunde gelegt wird die durchschnittliche Lebenserwartung. Stirbt die versicherte Person kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Zugunsten der Erben können Sie aber auch eine Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbaren. Im Todesfall zahlt hier der Anbieter die Rente weiter.
Alternativ kann im Todesfall auch das noch nicht verbrauchte Kapital erstattet werden. Diese Variante wird im Vergleich zur Rentengarantiezeit häufiger gewählt.