
Wenn Vorstandsmitglieder, Geschäftsführende, Aufsichtsorgane oder leitende Personen ihre gesetzlich geregelten Pflichten verletzen, können für das Unternehmen oder Dritte hohe Schäden entstehen.
Unternehmerisches Handeln gehört für Organe und leitende Personen zum Alltag. Nicht jedes Gesetz kann dabei jederzeit der verantwortlichen Person bekannt sein - manchmal entgeht einem auch eine wichtige Änderung oder durch Priorisierungen entstehen verzögerte Umsetzungen. Hier kann die verantwortliche Person in Haftung genommen werden - dies bei Organen sogar mit dem kompletten Privatvermögen. Manche GesellschafterInnen (vor allem auch Insolvenzverwalter) sind sogar verpflichtet, mögliche Ansprüche ggü. ihren Organen Fehlversagen zu überprüfen. Sowohl das Unternehmen als auch das Organ selbst, kann hier eine Absicherung herbeiführen.