Wenn Ihr Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme.
Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.
Weitere bzw. konktrete Ausprägungen unserer Versicherungspartner lassen wir Ihnen gerne persönlich zukommen - sprechen Sie uns an.
Beachten Sie: Bei Reisegepäckversicherungen gelten in der Regel für den Wert der mitgeführten Gegenstände bestimmte Höchstgrenzen. Daher bieten wir spezielle Reisegepäckversicherungen an, die auch diese Gegenstände optimal absichern.