Haben Sie eine Beschwerde?
Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen haben bei uns höchste Priorität. Eine gute und transparente Beziehung zu unseren Kunden ist einer der wichtigsten Punkte in unserem täglichen Schaffen. Trotz sorgfältiger Arbeit können wir manchmal nicht ausschließen, dass Sie mit uns unzufrieden sind oder auf unserer Seite Fehler gemacht werden. Für diese Fälle haben wir ein professionelles Beschwerdemanagement eingerichtet, welches sich an den Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen orientiert.
Richten Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an uns: Beschwerde@proservicekoeln.de
gerne auch per Brief:
ProService Versicherungsmakler GmbH
Herrn Marcus Bolten
Herrn Rene Zimmermann
Stolkgasse 25-45
50667 Köln
Damit wir Ihr Anliegen schnell und umfassend bearbeiten können, benötigen wir dringend folgende Informationen:
- Ihre Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefon-/Fax-Nummer und E-Mail-Adresse)
- Ihre Vertrags- und/oder Schadennummer
- Schilderung Ihres Anliegens
- notwendige Zahlen, Daten und Fakten zur Beschwerde
Nach Eingang Ihrer Beschwerde werden wir uns sofort darum kümmern und Ihnen binnen 3 bis 5 Tagen antworten.
Mit der Bearbeitung von Beschwerden ist Herr Marcus Bolten betraut.
Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung
Kundenbeschwerden sind nach Maßgabe der folgenden Leitlinien zu bearbeiten:
1. Jede eingehende Beschwerde wird im internen Register registriert. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer wird jederzeit gestattet, Einsicht in dieses Register zu nehmen und die Daten zur Beschwerdebearbeitung fortlaufend zu untersuchen und zu bewerten.
2. Der Eingang einer Beschwerde ist dem Beschwerdeführer unverzüglich zu bestätigen. Gleichzeitig ist der Beschwerdeführer über den Gang des Verfahrens zur Beschwerdebearbeitung zu unterrichten. Dabei ist ihm auch die voraussichtliche Dauer der Bearbeitungszeit mitzuteilen. Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass er auch die Möglichkeit hat, eine Beschwerde bei der in der Kundenerstinformation genannten Schlichtungsstelle einzulegen. Dem Beschwerdeführer sind die Adresse, die Fax- und die Telefonnummer der Schlichtungsstelle mitzuteilen.
3. Sollte die Beschwerde einen Gegenstand betreffen, für den unser Unternehmen nicht zuständig ist, ist der Beschwerdeführer hierüber unter Erläuterung der Gründe umgehend zu unterrichten. Soweit möglich, ist dem Beschwerdeführer die zuständige Stelle bekanntzugeben. Zuständig ist unser Unternehmen für alle Beschwerden, die unsere gesamte Vermittlungstätigkeit betreffen, einschließlich der Beratung vor und nach Versicherungsvertragsschluss sowie das Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, auch im Schadenfall.
4. Die Beschwerde ist umfassend zu prüfen und in klarer, verständlicher Sprache zu beantworten.
5. Die Beschwerde ist grundsätzlich unverzüglich zu beantworten. Sollte eine unverzügliche Antwort nicht möglich sein, ist der Beschwerdeführer über die Gründe für die Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, zu unterrichten.