
FirmeninhaberInnen tragen nicht nur die Verantwortung für ihren Betrieb und für ihre MitarbeiterInnen – sie sind ebenso verantwortlich für den Umweltschutz. Aus diesem Grund sind bei der Genehmigung und der Unterhaltung einer Betriebsstätte eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften zu beachten, die sich mit dem Natur- und Umweltschutz befassen und die Haftung für deren Nichteinhaltung und für Störfälle beinhalten.