Versichert gilt die Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall nach einemversicherten Sachschaden an elektrischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräten, insbesondere durch:
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung.
Selbstbeteiligungen gelten grundsätzlich als vereinbart, die Höhe kann verhandelt werden.