Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fußt auf dem Wasserhaushaltsgestz (WHG) und wird seit 1991 (Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes) ausschließlich im Privatkundensegment angeboten. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird häufig auch "Öltankhaftpflicht" genannt.
Mit dem Rückgang fossiler Brennstoffe wie Heizöl verliert die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zunehmend an Bedeutung.
Besonderheit der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Grund und Boden.
Nicht versichert sind der Vorsatz und die Schäden über die Immisionspfade Boden und Luft.
Üblicherweise wird keine Selbstbeteiligung vereinbart.