Damit sich Privatpersonen mit einer Privaten Krankenversicherung absichern können, müssen Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Diese liegt 2021 bei 64.350,- Euro (Jahresbruttoeinkommen).
Die Krankenversicherung umfasst neben der privaten Vollversicherung bei Überschreitung der Jahresarbeitentgeltgrenze oder bei Wechsel in den Beamten- oder Selbstständigen-Status auch die Zusatzversicherung in den Bereichen Ambulant, Stationär, Zahn (sowie Krankentagegeld und weitere Bausteine) zur Verbesserung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenkasse.
Bereits laufende Behandlungen und - je nach Versicherer - auch bestehende Krankheitsbilder werden ausgeschlossen.
In der Vollversicherung ist die Selbstbeteiligung variabel wählbar je nach Versicherer; in der Zusatzversicherung gilt keine Selbstbeteiligung.