Bestimmte Versicherer bieten wiederkehrende Leistungen an, z.B. nach 10 Jahren anhaltender Invalidität wird ein zweites Mal die Grundsumme ausgezahlt.
Als versichert gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einer Person wirkendes Ereignis, welches eine Gesundheitsschädigung mit sich bringt, z.B. Fall, Schlag, u.a.m.
Der Deckungsumfang in puncto Progressionstabellen ist variabel.
Zusatzleistungen wie Gipsgeld, verbessere Gliedertaxen, Mitwirkungsanteil, Tagegeld und Rente sind ergänzend abschließbar.