Sowohl Hersteller als auch Lieferanten oder Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art sind dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos verlaufen. Aufgrund von Konstruktions-, Material- oder Montagefehlern können jedoch Schäden eintreten. Und auch Feuer, mutwillige Beschädigung sowie höhere Gewalt wie Sturm oder Überschwemmung können bereits erbrachte Leistungen im Handumdrehen zerstören.
Wenn dann auch noch der Betrieb stillsteht, kommen hohe Kosten im Haftungsfall auf Sie zu.
Wird die Einsatzmöglichkeit eines Montageobjektes infolge eines während der Versicherungsdauer eintretenden und durch die Montageversicherung gedeckten Sachschadens über das geplante Ende des Probebetriebes hinaus verzögert, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden, z.B.
Darüber hinaus können Mehrkosten versichert werden, die durch das verzögerte Ende des Probebetriebes entstehen, z.B.
Sprechen Sie uns gerne an - wir recherchieren gerne für Sie den Markt bzw. greifen auf bewährte Angebote zu führenden Versicherern zurück!