Was in den U.S.A. längst alltäglich ist, hat inzwischen auch bei deutschen Unternehmen – gestützt durch den Gesetzgeber – zu einem gesteigerten Anspruchsdenken geführt.
Eine entsprechende Absicherung ist daher sehr sinnvoll.
Versichert werden die Vermögensschäden, welche aus der beruflichen Tätigkeit der Mitglieder der Unternehmensleitung resultieren und zwar im Hinblick auf die Befriedigung berechtigter Ersatzansprüche und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Man unterscheidet zwischen zwei Anspruchtypen gegen das Organ: Innenansprüche (Gesellschafter gegen das Organ) und Außenansprüche (sonstige Dritte außerhalb der Unternehmung gegen das Organ).
Die Deckungssumme der D&O Versicherung sollte zwischen 10% und 20% des Jahresumsatzes liegen. Auf Aktualität des Vertragswerkes ist zu achten.
Personen- und Sachschäden, wissentliche Pflichtverletzung, bekannte Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen, Ansprüche in den U.S.A. sind u.a. gängige Ausschlüsse.
Nur bei Aktiengesellschaften ist gesetzlich vorgegeben, dass eine Selbtbeteiligung für die Vorstände vereinbart wird. Alle andere Gesellschaftsrechtsformen werden meist ohne Selbstbeteiligung versichert.