Die AGG Deckung ist in der Regel Bestandteil der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, allerdings ist die Höhe der Deckungssumme darin oft unterrepräsentiert. Der Abschluss einer eigenständigen AGG Versicherung ist im Einzelfall zu erwägen.
Als versichert gilt die Befriedigung und die Abwehr unbegründeter Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderer Gesetze. Hierzu zählen Diskrimierungen wegen des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Neigung, der Religion, des ethnischen Hintergrundes oder der Behinderung.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auf die EU Staaten beschränkt.
Üblicherweise keine Selbstbeteiligung.