Die Pflegerentenversicherung zahlt eine monatliche Rente aus – je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1.
Die Pflegekostenversicherung erstattet, nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung, die verbleibenden Kosten bis zu 100%.
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.