Im Fokus stehen hier Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und deren unmittelbare Folgeschäden, die sich aus den Bau- und Montagetätigkeiten einschließlich der Verkehrsicherungshaftung ergeben können.
Die Versicherungssumme sollte vor dem Hintergrund insbesondere drohender Personenschäden bei mindestens 10 Mio. € für Personen- und oder Sachschäden liegen.
Üblicherweise keine Selbstbeteiligung.