Über eine Elektronikversicherung gelten elektrische oder elektrotechnische Anlagen und Geräte gegen unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen (Sachschäden) versichert.
Sachschäden, insbesondere durch
Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung.
Selbstbeteiligungen gelten grundsätzlich als vereinbart, die Höhe kann verhandelt werden.