Versicherungsschutz wird am Gebäude für alle Außenscheiben gewährt. Im Gebäude gilt Versicherungsschutz für sämtliche Innenverglasungen.
Bei Glasbruch handelt es sich um eine sog. "Allgefahrendeckung", d.h. es ist jede Ursache eines Glasbruchs versichert.
Nicht versichert sind:
In der Regel wird keine Selbstbeteiligung vereinbart.