Die Deckungssumme sollte vor dem Hintergrund möglicher Personenschäden bei mindestens 5 Mio. € für Personen- und/oder Sachschäden liegen.
Im Fokus stehen hier Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und deren unmittelbare Folgeschäden. In der Regel gilt die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ergänzt um die Tatbestände der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung, Umwelt-Haftpflicht-Basisversicherung, Umweltschadensversicherung und Privat-Haftpflichtversicherung. Immer häufiger werden auch kleinere Rückrufkostenversicherungen integriert.
Der Versicherungsumfang wird bedarfsbezogen auf Ihre Erforderrnisse abgestimmt.
Klassisch ausgeschlossen ist:
Selten werden generelle Selbstbeteiligungen vereinbart. Für spezifische Bereiche, wie erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung, Umwelt- und Umweltschadensversicherung, Personenschäden in U.S.A./Kanada und Rückrufkosten werden individuelle Vereinbarungen getroffen.