Die Versicherungssumme ist der aktuelle Listenpreis. Immer mehr Versicherer gehen dazu über, den „Kaufpreis im Neuzustand“ als Versicherungssumme zu wählen.
Versichert gelten Sachschäden, insbesondere durch:
Fahrbare oder transportable Bau- und Arbeitsgeräte sind darüber hinaus gegen Schäden durch Feuer und Abhandenkommen versichert.
Alternativ kann eine Maschinen-Kasko-Versicherung gewählt werden, innere Betriebsschäden sind dann nicht mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung.
Selbstbeteiligungen gelten grundsätzlich als vereinbart, die Höhe kann verhandelt werden.