Es existieren unterschiedliche Finanzierungsformen:
Es besteht eine Zuschussverpflichtung für Arbeitgeber auch für "Altverträge" ab 01.01.2022 (Betriebsrentenstärkungsgesetz - BRSG). Für Neuverträge gilt diese Regel bereits. Der Höchstbeitrag im Jahr 2021 liegt bei 284,- Euro (steuer- und sozialversicherungsfrei) bzw. 568,- Euro (steuerfrei; wobei alles über 284,- Euro ist sozialversicherungspflichtig).