Ein wichtiger Zusatzbaustein der Kaskodeckung insbesondere bei finanzierten bzw. geleasten Fahrzeugen.
Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen kann es bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung zu einer Diskrepanz zwischen der Leistung des Versicherers und der restlichen Leasingrate kommen. Diese Lücke wird durch die GAP Deckung abgedeckt.
Ohne Selbstbeteiligung, es wird lediglich die Selbstbeteiligung des Kaskoschadens einmal in Abzug gebracht.