Die Anzahl der Schäden ist seit Inkrafttreten des Umwelthaftpflichtgesdetzes zum 01.01.1991 stark rückläufig, was sich insbesondere durch ein stärkeres Umweltbewusstsein in der Bevölkerung, aber auch durch verbesserte technische Standards und organisatorische Abläufe in den Unternehmen erklärt.
Als versichert gelten Schäden privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- oder mitversicherter Vermögensschäden, welche sich über die Immissionspfade Boden, Luft oder Wasser ereignet haben.
Nicht versichert sind Vorschäden (Altlasten), Vorsatz, Schäden durch den Normalbetrieb, etc.
Es werden unterschiedliche Selbstbeteiligungen je nach Risiko vereinbart.