Was in den U.S.A. längst alltäglich ist, hat inzwischen auch bei deutschen Unternehmen – gestützt durch den Gesetzgeber – zu einem gesteigerten Anspruchsdenken geführt.
Eine entsprechende Absicherung ist daher sehr sinnvoll.
Versichert werden die Vermögensschäden, welche aus der persönlichen beruflichen Tätigkeit als Organmitglied resultieren und zwar im Hinblick auf die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Man unterscheidet zwischen zwei Anspruchstypen gegen das Organ: Innenansprüche (Gesellschafter gegen das Organ) und Außenansprüche (sonstige Dritte außerhalb der Unternehmung gegen das Organ).
Der Trend zum Abschluss einer persönlichen D&O ist deutlich erkennbar. Gründe hierfür sind, dass die Deckungssumme alleine dem versicherten Organ zusteht. Er hat als VersicherungsnehmerIn unmittelbaren Zugriff auf den Vertrag, was insbesondere im Schadenfall von größter Bedeutung sein kann.
Personen- und Sachschäden, wissentliche Pflichtverletzung, bekannte Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen, Ansprüche in den U.S.A. sind u.a. gängige Ausschlüsse.
Eine Selbstbeteiligung wird nicht vereinbart.