Der Umfang einer Vermögenseigenschadenversicherung kann am besten anhand einiger Beispiele dargestellt werden. Hier führen wir einige auf:
- Ihr/e PersonalchefIn hat sich bei der hausinternen Personalanforderung verschrieben oder verlesen,
- Ihr/e MitarbeiterIn hat eine Rechnung aus Nachlässigkeit nicht termingerecht versandt, dadurch bleibt eine Forderung offen,
- Ihr/e MarketingleiterIn hat vergessen, einer Agentur fristgerecht zu kündigen, obwohl bereits ein Vertrag mit einer neuen Agentur unterzeichnet wurde,
- Ihr/e Mitarbeiterin hat nach einer EDV-Umstellung einem falschen Rabattfaktor für Kunden errechnet und so eine zu niedrige Rechnung gestellt.