Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Wer nicht nur seine Erzeugnisse an Endverbraucher liefert, sondern in arbeitsteiligen Produktionsprozessen integriert produziert, ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Produkte über direkte Schäden hinaus Vermögensschäden verursachen, die über eine „konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung“ nicht ausreichend abgesichert werden. Dafür muss eine Produkthaftpflichtversicherung absgeschlossen werden.
Da die Betriebe unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind, muss der Deckungsumfang risikogerecht ausgestaltet und verhandelt werden. Dieses übernehmen wir gerne für Sie.
Üblicherweise keine Selbstbeteiligung.