
Die Möglichkeiten der betrieblichen Alterversorgung unterscheiden sich hinsichtlch der Zusagearten auf Grundlage des Betriebsrentengesetzes und der Durchführungswege, zwischen denen der Arbeitgeber wählen kann.
Das Betriebsrentengesetz unterscheidet vier Zusagearten:
- reine Leistungszusage,
- beitragsorientierte Beitragszusage,
- Beitragszusage mit Mindestleistung und
- reine Beitrgszusage.
Zusätzlich werden im Betriebsrentengesetzt fünf Durchführungswege unterschieden, zwischen denen Arbeitgeber wählen können:
- Direktzusage,
- Unterstützungskasse,
- Direktversicherung,
- Pensionskasse und
- Pensionsfonds.
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