
Unternehmerisches Handeln gehört für GeschäftsführerInnen zum Alltag. Nicht jedes Gesetz kann dabei jederzeit der verantwortlichen Person bekannt sein - manchmal entgeht einem auch eine wichtige Änderung oder durch Priorisierungen entstehen verzögerte Umsetzungen. Hier kann der Verantwortliche oder das Unternehmen in Haftung genommen werden. Bei Organen sogar dann mit seinem kompletten Privatvermögen. Manche GesellschafterInnen (vor allem auch Insolvenzverwalter) sind sogar verpflichtet, mögliche Ansprüche ggü. ihren Organgen Fehlversagen zu überprüfen. Sowohl das Unternehmen als auch das Organ selbst, kann hier eine Absicherung herbeiführen.